Zur Volksabstimmung in der Schweiz vom 9. Februar 2014 (Paul Rechsteiner, Andreas Rieger; Renzo Ambrosetti, 2014)


Zur Volksabstimmung in der Schweiz vom 9. Februar 2014
Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB
Andreas Rieger, Vertreter des SGB im Europäischen Gewerkschaftsbund EGB
Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Unia und Vizepräsident Industriall Europa
Ein grosser Rückschlag
Am 9. Februar hat eine knappe Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Schweiz einer Initiative der Schweizerischen Volkspartei SVP zugestimmt, welche die Wiedereinführung der Kontingentierung der Einwanderung aus dem EU-Raum verlangt. Dieser Entscheid bedeutet einen grossen Rückschlag für die Einwanderer in der Schweiz, für die Gewerkschaften und für alle fortschrittlichen Kräfte und führt die Schweiz unweigerlich in eine Sackgasse.
1. Zur Ausgangslage
Die Schweiz ist seit Beginn des 20. Jahrhunderts ein Einwanderungsland. Bereits vor dem ersten Weltkrieg hatten gegen 20% der Menschen in der Schweiz Pässe von anderen Nationen. In den Jahrzehnten der grossen Weltkriege ging die Einwanderung zurück, um nach 1945 steil wieder anzusteigen, auf über 20% der Wohnbevölkerung. In dieser Zeit waren Zugang und Status der Einwanderer durch ein System von Kontingenten und Spezialstatus geregelt, welche die MigrantInnen völlig rechtlos machten. Auf Druck einzelner Gewerkschaften, welche zum Sprachrohr der MigrantInnen wurden und auf Druck europäischer Staaten, insbesondere Italien und Spanien, wurde vor allem das Statut der Saisonniers unhaltbar: Diese verfügten nur über eine genau befristete Aufenthalts-Bewilligung, welche an einen Betrieb gebunden war. Die Familie durfte unter keinen Umständen nachkommen. Meist mussten die Saisonniers in prekären Unterkünften wohnen, welche vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
Im Jahre 1992 stand der Anschluss der Schweiz an den EWR zur Diskussion (zusammen mit Norwegen, Island und Lichtenstein). Dieser sah die Einführung der Personenfreizügigkeit im Sinne der damaligen EG vor, d.h. die Abschaffung der Kontingente und diskriminierenden Statute. Die Schweizer Gewerkschaften haben dies und den Beitritt zum EWR unterstützt. Mit 50,3% votierten die Schweizer Stimmbürger 1992 jedoch gegen den Beitritt zum EWR. Ein Hauptgrund für das Nein war due Ablehnung jeder Annäherung an die EG durch die nationalkonservative Rechte.. Ein Grund war aber auch die Befürchtung von Arbeitern und Angestellten, die Personenfreizügigkeit würde den Schweizer Arbeitsmarkt unterlaufen.
In der Folge steuerte die Regierung auf Bilaterale Verträge mit der EG, später EU, hin. Die Regierung und ein Teil der Arbeitgeber waren jetzt bereit, mit den Gewerkschaften über Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zu verhandeln zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen. Dabei ging es um ein Entsendegesetz, um die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Kollektivverträgen und die Installation von tripartiten Kommissionen zur Überwachung. Im Jahre 2000 stimmte eine grosse Mehrheit der Stimmbürger (67,2%) dem – von flankierenden Massnahmen begleiteten – Paket der Bilateralen Verträge mit der EU zu, welches heute noch gültig ist; eine wesentliche Säule dabei ist die Personenfreizügigkeit im EU-Raum.
In den folgenden Jahren wurden die flankierenden Massnahmen umgesetzt. Dabei zeigten sich immer wieder Lücken, denn sowohl ausländische wie inländische Arbeitgeber waren erfinderisch in der Umgehung von Bestimmungen. Zudem zeigte sich, dass die Kollektivvertrags-Abdeckung in der Schweiz mit 50% tief ist. Im Vorfeld von Erneuerungsschritten der Bilateralen Abkommen gelang es den Gewerkschaften in Verhandlungen mit Regierung und Arbeitgebern mehrmals, die Flankierenden Massnahmen auszubauen (siehe beiliegende Liste). In der Volksabstimmung über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten („Osterweiterung“) wurden 2005 56% Ja-Stimmen erreicht, gegen den Widerstand der SVP. In der Abstimmung 2009 über die Ausweitung auf Bulgarien und Rumänien waren es 59,6% JA-Stimmen; diesmal hatte die SVP das Referendum nicht unterstützt, welches von anderen rechtsnationalen Gruppen ergriffen worden war.
2. Die Abstimmung vom 9. Februar 2014
2011 beschloss die SVP, eine neue Volksinitiative zu lancieren. Die rechtspopulistische Partei hatte gesehen, dass sie auf die Schweizer Politik vor allem dann Einfluss hat, wenn sie Ausländerthemen politisiert. Der Inhalt der Initiative stellte sich grundsätzlich gegen die Personenfreizügigkeit und damit gegen die Zuwanderung. Die Initiative stellte sich auch klar gegen die Flankierenden Massnahmen, welche nach Meinung der SVP die Gewerkschaft stärkte. Die Bilateralen Verträge mit der EU wurden nicht direkt angegriffen – die SVP behauptete, man könne die Personenfreizügigkeit in Frage stellen ohne die Bilateralen zu gefährden – man müsse nur gut mit der EU verhandeln.
Die Regierung wie auch die Spitzen der Wirtschaft, aber auch die fortschrittlichen Kreise, nahmen die Initiative lange nicht ernst in der Überzeugung, dass die Mehrheit der Stimmbürger einmal mehr „vernünftig“ abstimmen würden. Dies umso mehr als die Schweiz 2013/14 wirtschaftlich in einer relativ guter Verfassung dasteht und die Arbeitslosigkeit im Vergleich zu den meisten EU-Ländern tief ist. Trotz Warnungen der Gewerkschaften sperrten sich die Arbeitgeber und Behörden gegen die dringlich angesagte weitere Verstärkung der Flankierenden Massnahmen. Die Gewerkschaften sowie die Sozialdemokratische und die Grüne Partei waren klar gegen die SVP-Initiative: Weil sie die Rechte der MigrantInnen mit Füssen tritt; weil sie den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen schwächt; und weil sie die Bilateralen Verträge mit der EU insgesamt in Frage stellt. In diesem Sinne haben der SGB und die Unia gegen die SVP-Initiative in den letzten Monaten eine Kampagne geführt – leider ohne Erfolg.
Warum hat eine knappe Mehrheit der Stimmbürger (50,3%, wie schon 1992 !) JA zur SVP-Initiative gesagt, im Unterschied zu den früheren Abstimmungen?
· Die Schweiz hat seit 2010 ein fulminantes Wachstum der Beschäftigung erlebt: Diese ist in nur vier Jahren um rund 8 Prozent gewachsen, d.h. 2% pro Jahr. Ein Viertel dieses Wachstums war möglich durch eine Erhöhung der Beschäftigungsquote der Einheimischen. Dreiviertel dieses Wachstums erfolgte durch Rekrutierung von AusländerInnen, jährlich 60’000 bis 80’000 Personen mehr. Dies nährte eine wachstumsfeindliche Diskussion – die Diskussion über den „Dichtestress“ füllte die Zeitungen. Eine zweite Volksinitiative segelt auf dieser Welle, die „Eco-Pop“ Initiative, deren Abstimmung noch bevorsteht. Mit der neuen Zuwanderung wuchs der Anteil der AusländerInnen an der ständigen Wohnbevölkerung auf 23% , der Anteil am Volumen der geleisteten Arbeit auf 31%. Dies war ein Boden für ausländerfeindliche Diskussionen, welche in der Schweiz immer wieder aufflammen.
· Die Zuwanderung alimentierte wie früher Branchen des Baugewerbes, der Industrie und Landwirtschaft, vermehrt aber auch des Dienstleistungssektors. Seit 2002 wurden aus dem Ausland vermehrt hochqualifizierte Personen rekrutiert, welche oft auch Kaderpositionen übernahmen. Im Unterschied zur traditionellen Migration, welche die Beschäftigtenstruktur in der Schweiz „unterschichtete“, kam es nun in vielen Betrieben zu einer „Überschichtung“. Dies erklärt die erhöhte Bereitschaft auch von mittleren Einkommensgruppen, JA zur SVP-Initiative zu sagen.
· Die verstärkte Zuwanderung hat zwar nicht zu einem Absinken der Löhne insgesamt geführt – die Gewerkschaften konnten in den letzten Jahren Real-Lohnerhöhungen von jeweils ca. 1% aushandeln. Aber der Lohn bei Neuanstellungen ist in mehreren Branchen unter Druck geraten. In einzelnen Berufsgruppen ist es zu eklatanten Lohnsenkungen bei Neueinstellungen gekommen, so in der IT-Branche, bei Bankangestellten, JournalistInnen, HauspflegerInnen, etc. Zudem haben sich die Fälle von krassem Lohndumping gehäuft. Insbesondere im Baugewerbe wurden immer wieder Fälle aufgedeckt, wo entsandte Arbeitnehmende nur die Hälfte oder einen Drittel des gemäss allgemeinverbindlichem Kollektivvertrag geschuldeten Lohnes bekamen. Im Tessin gibt es heute einzelne JournalistInnen, Bankangestellte, technische Zeichner, etc. aus der krisengeschüttelten Lombardei, welche mit dem Status von Grenzgängern für die Hälfte des bisher branchenüblichen Lohnes arbeiten! Im Tessin hat sich auch ein eigentlich kriminelles System entwickelt: Die Entsandten Arbeiter verfügen zwar über korrekte Arbeitverträge und erhalten auch den korrekten Lohn überwiesen – sie müssen davon zu Hause aber postwendend die Hälfte an ihre „capi“ abführen.
· Motor dieser Entwicklung waren grossmehrheitlich nicht etwa Einwanderer, welche einfach mal in die Schweiz eingewandert sind, um hier Arbeit zu suchen. Und es waren nur in einer Minderheit der Fälle ausländische Arbeitgeber, welche sich die neuen Freiheiten zunutzen machten und in der Schweiz bei Aufträgen „ehrliche Schweizer Arbeitgeber“ verdrängt haben. Motor der Entwicklung waren Arbeitgeber in der Schweiz, welche das grosse und günstige Arbeitkräftereservoir ausgenützt haben. Sei es, um selber Arbeitskräfte billiger anstellten. Sei es dass sie ihre Arbeiten an billige ausländische Firmen ausgegeben haben, wohl wissend, dass diese sich zu so tiefen Preisen nicht an das orts- und branchenübliche Lohnniveau halten würden. Deshalb sperrten sich Teile der Arbeitgeberschaft auf gegen eine Verstärkung der Flankierenden Massnahmen. Umso unglaubwürdiger waren die Arbeitgeber dann vor der Abstimmung, wenn sie den Stimmbürgern die „Vorzüge“ der Personenfreizügigkeit schmackhaft machen wollten.
Auf diesen Hintergrund hat die SVP-Initiative geschickt operiert. Sie bediente als erstes die Ausländerfeindlichkeit; sodann die wachstumskonservativen Haltungen („gegen die Masslosigkeit“); sie bediente ebenso die Ängste des „immer mehr gerupften Mittelstands“; sie erklärte die steigenden Mieten und die überfüllten Züge mit der Zuwanderung; ja sie warnte sogar vor Lohndumping. Entstanden ist daraus in den letzten Wochen vor der Abstimmung ein Amalgam von Opposition aller Art, welches kumuliert die 50,3% der Stimmenden ergab.
Wenn wir die Karte der Abstimmungsresultate anschauen, so fällt als erstes der Stadt-Land-Gegensatz auf: Die meisten JA-Stimmen hat es in sehr ländlichen Gegenden der Deutschschweiz, wo der Ausländeranteil minim, das Wachstum negativ und von „Dichtestress“ keine Spur ist. Hier erfolgte ein klar nationalkonservatives und ausländerfeindliches Votum. In den Grosstädten, von Genf über Bern und Zürich nach Basel, ist die SVP-Initiative dagegen mit 60 bis 70% NEIN-Stimmen abgelehnt worden, obwohl hier Ausländeranteile in der Bevölkerung von weit über 30% gezählt werden. Hier konnte sich die linke, linksliberale und gewerkschaftliche Deutung der Probleme weitgehend durchsetzen. Dieser Einfluss schwindet jedoch deutlich bereits in den Agglomerationen der Städte.
Zweitens sehen wir die Schweiz in drei Sprachregionen geteilt: Die Deutschschweiz hat – trotz dem Nein der grösseren Städte – die SVP-Initiative klar angenommen, die Romandie klar abgelehnt (wenn auch die Distanz zur Deutschschweiz kleiner geworden ist gegenüber 1992). Auch das Nein der Romandie hat nicht mit geringerer Ausländer- oder Dichtezahlen oder weniger Lohndumping zu tun, sondern mit der stärkeren Deutungskraft der fortschrittlichen Kräfte. Auch die Gewerkschaften sind in der Romandie etwas stärker als in der Deutschschweiz (Organisationsgrad, GAV-Abdeckungsgrad, …). Die SVP ist klar schwächer. Ein Sonderfall ist der Tessin: Wenn hier über 70% JA gestimmt haben, dann war ein gewichtiger Grund dafür die beschriebene Degeneration auf dem Arbeitsmarkt.
Schliesslich zeigt sich im Resultat klar der Links-Rechts-Gegensatz. Grosse Städte, aber auch kleinere Gemeinden mit traditionell höherem Anteil von linken und grünen Wählern, haben NEIN gesagt. D.h. nur ein kleiner Teil der Basis der Linken und der Grünen ist dem oben beschriebenen Amalgam erlegen. Ganz im Unterschied zur Basis der FDP („Freisinnige“, liberale Partei) und der CVP (Christliche Volkspartei), die sich in den letzten Jahren immer mehr in Richtung SVP bewegt hatten (ganz offensichtlich in der Asylpolitik) und die nicht bereit waren für eine Verstärkung der Flankierenden Massnahmen zum Lohnschutz und ebenso wenig in Sachen Wohnungspolitik.
3. Wie weiter?
Die Abstimmung ist ein tiefer Einschnitt. Die Konsequenzen werden weittragend sein. Denn die Initiative verlangt nicht einfach, dass die Schweizer Regierung mit der EU neu über die Ausgestaltung der Personenfreizügigkeit verhandelt. In der Schweizer Verfassung (Volksinitiativen erweitern immer die Verfassung) steht nun, dass die Einwanderung mit „Höchstzahlen und Kontingenten begrenzt“ wird. Damit gemeint sind nicht irgendwelche Ventilklauseln. Die SVP verlangt, dass die Schweiz wieder zurückkommt auf die früheren quantitativen Beschränkungen und Bewilligungen, welche nur befristet sind und keinen Familiennachzug erlauben. Einige Politiker der SVP verlangen offen die Wiedereinführung des Saisonnierstatuts. Gleichzeitig sollen nach dem Willen der SVP die eingeführten Flankierenden Massnahmen zur Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen wegfallen, da die Kontrolle in Zukunft bei der Bewilligungserteilung im Rahmen der Kontingente erfolgen werde.
All dies ist eine Ohrfeige für mehr als eine Millionen EU-Bürger, welche heute in der Schweiz leben und eine massive Diskriminierung für alle die in Zukunft in die Schweiz kommen werden. Es ist ein Schlag für die Gewerkschaften, welche mit den Flankierenden Massnahmen schrittweise wieder mehr Einfluss auf dem Arbeitsmarkt bekommen haben. Und es ist natürlich auch eine wirtschaftliche Bedrohung, da die Personenfreizügigkeit mit anderen Abkommen mit der EU verbunden ist (Wegfall verschiedener Handelshemmnisse; Bildungs- und Forschungsabkommen; etc.).
Es ist klar, dass sich die Gewerkschaften all diesen Rückschritten widersetzen:
· Wir werden alle diskriminierenden Aufenthaltsstatute bekämpfen. Wir werden mit allen unseren Kräften für die Rechte der MigrantInnen einstehen. Um die neuen Diskriminierungen einzuführen braucht es entsprechende neue Gesetze, gegen die wir mit allen Mitteln angehen werden.
· Wie immer die Zuwanderung geregelt ist, braucht es einen Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen nach dem Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Dieser Schutz muss verstärkt, nicht geschwächt werden. Wir kämpfen deshalb weiterhin für diese Schutzmassnahmen (Flankierende Massnahmen).
· Wir bekämpfen die Gefährdung der Bilateralen Abkommen und das Abgleiten der Schweiz in den totalen Alleingang. Die Bilateralen Abkommen sind das Minimum einer umfassenderen Regelung mit Europa, das unsere Nachbarschaft darstellt, unser wichtigster Partner im Austausch der Waren, des Wissens, der Kultur. Für uns ist es klar, dass die EU nicht zulassen kann, dass die Personenfreizügigkeit für die Schweiz nicht mehr gilt, wohl aber alle anderen Abkommen, welche zu unserem Vorteil sind. Dies hat der Europäische Gewerkschaftsbund in einer ersten Stellungnahme auch festgehalten.
Die Abstimmung hat die Schweizer Politik in eine chaotische Situation und letztlich in eine Sackgasse geführt. Es wird nicht die letzte Volksabstimmung zum Thema gewesen sein. Die Gewerkschaften in der Schweiz werden trotz dem Rückschlag weiterhin für die Rechte der Arbeitenden – ob mit oder ohne Schweizer Pass – kämpfen und gegen alle Diskriminierungen. Die Gewerkschaften werden sich auch weiterhin für ein gutes Verhältnis zu unseren Europäischen Nachbarn und zur Europäischen Gemeinschaft einsetzen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund versteht sich als ein Teil der Europäischen Gewerkschaftsbewegung, welche sich für den sozialen Fortschritt statt Rückschritt engagiert. Ein wichtiger gemeinsamer Kampf ist dabei die Durchsetzung des Prinzips „gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ in ganz Europa.
Bern, 14. Februar 2014
p.s. Wir werden unsere Schwestergewerkschaften weiter informieren, sobald klarer ist welche entscheidenden neuen Auseinandersetzungen anstehen und welche Rolle auch die europäischen Gewerkschaften dabei spielen.